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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER L&L RESEARCH GMBH
– FASSUNG VOM 13.12.2022
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§ 1 Anwendungsbereich
a.) Die nachstehenden Regelungen gelten für alle Aufträge über Beratungs-, Planungs-, Organisations- und Untersuchungsleistungen sowie Schulungen und Seminare im Zusammenhang mit der allgemeinen Unternehmensberatung der L&L Research GmbH - zukünftig L&L Consulting GmbH (im Folgenden: L&L GMBH), soweit sich nicht aus dem Angebot der L&L GMBH oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt. Aufträge der L&L GMBH werden ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen und durchgeführt.
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b.) Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, auch nicht insoweit, als sie Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen, sofern und solange sie nicht schriftlich ausdrücklich anerkannt werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Aufträge, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
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§ 2 Leistung der L&L GmbH
a.) Gegenstand des Vertrages ist eine allgemeine Unternehmensberatung gemäß der schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Anwendung neuzeitlicher Kenntnisse und Erfahrungen auf Dienstvertragsbasis durchgeführt wird. Tätigkeit der L&L GMBH besteht – sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
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b.) Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von der L&L GMBH empfohlenen Maßnahmen. Dies gilt selbst dann, wenn die L&L GMBH die Umsetzung von Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber begleitet. Projektleitung und Verantwortung liegen insofern ausschließlich bei dem Auftraggeber
c.) Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen der L&L GMBH erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
d.) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot der L&L GMBH festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Soweit die L&L GMBH die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten in sonstiger eindeutiger Weise angezeigt hat, erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Auftraggeber in deren Kenntnis der Aufnahme der Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit nicht unverzüglich in eindeutiger Weise widersprochen hat.
e.) Die L&L GMBH darf die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie das übermittelte Zahlenmaterial bei ihrer Tätigkeit – auch ohne gesonderte Vollständigkeitserklärung gem. Ziffer 2d – als vollständig und richtig bei der Auftragsausführung zugrunde legen. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsgemäßheit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist die L&L GMBH nicht verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn ihm Rahmen des erteilten Auftrages von der L&L GMBH Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben und Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.
f.) Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.
g.) Die Weitergabe oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse der L&L GMBH gegenüber Dritten -auch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen – bedürfen der vorherigen Zustimmung von der L&L GMBH und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Auftraggebers. Der Dritte wird hierdurch nicht in den etwaigen Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und der L&L GMBH einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von der L&L GMBH für den Auftraggeber trägt oder diese vollständig übernimmt.
h.) Die L&L GMBH darf vertragliche Verpflichtungen nach freiem Ermessen durch fachkundige Dritte erfüllen lassen.
i.) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bei Auftragsausführung durch L&L GMBH ist vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung ausgeschlossen.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
a.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit der L&L GMBH nach Kräften zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
b.) Der Auftraggeber stellt der L&L GMBH die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können.
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c.) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der L&L GMBH eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.
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d.) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer alleiniger Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das für den Vertragszweck nur durch Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
§ 4 Vergütung
a.) Die Leistungen der L&L GMBH werden – sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist – nach den jeweils geltenden Tagessätzen der L&L GMBH, zzgl. Auslagen, Nebenkosten, Tagesspesen etc. berechnet und vergütet.
b.) Zeit- und Vergütungsprognosen der L&L GMBH in Bezug auf die Ausführung eines Auftrages stellen eine unverbindliche Schätzung dar, da der erforderliche zeitliche Aufwand von Faktoren abhängen kann, die von der L&L GMBH nicht beeinflusst werden können. Überschreitungen können sich während der Erbringung der Leistung ergeben. Die L&L GMBH wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich über die Überschreitung des ursprünglich geschätzten Zeitaufwandes benachrichtigen. Soweit der Auftraggeber eine verbindliche Obergrenze wünscht, muss diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
c.) Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen der L&L GMBH nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist die L&L GMBH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
d.) Die von der L&L GMBH gestellten Rechnungen sind nach Zugang sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
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e.) Einwendungen gegen Rechnungen der L&L GMBH sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
a.) Bei der mit der L&L GMBH vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
b.) Der Auftraggeber kommt bei Überschreitung des Zahlungsziels, spätestens jedoch 30 Tage ab Zugang der Rechnung in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt sind Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen.
c.) Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist jegliche Aufrechnung ausgeschlossen.
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§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
a.) Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten.
b.) Hat die L&L GMBH die geschuldeten Leistungen erbracht, so teilt sie dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und ist beendet,
c.) wenn die L&L GMBH die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder
d.) wenn der Auftraggeber einer Fertigstellungsmitteilung der L&L GMBH gemäß obiger Darstellung nicht unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen mit schriftlicher Begründung widerspricht.
e.) Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
f.) Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bestimmt sich der Vergütungsanspruch der L&L GMBH nach Ziffer 4 dieser Bestimmungen.
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§ 7 Haftung
a.) Eine Haftung für einen Erfolg der von der L&L GMBH empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die L&L GMBH die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen bzw. Maßnahmen begleitet.
b.) Die L&L GMBH haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
c.) Darüber hinaus haftet die L&L GMBH im Fall einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauern darf. In diesem Falle ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 20.000,- Euro, begrenzt.
d.) Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die L&L GMBH verjähren spätestens nach Ablauf von 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.
e.) Die Haftung des Auftragnehmers entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw.
Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers verursacht wurde.
Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer gerügt wurden.
f.) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der L&L GMBH.
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g.) Dem Auftragnehmer steht der Einwand eines Mitverschuldens des Auftraggebers zu.
h.) Die Haftung der L&L GMBH entfällt, falls der eingetretene Schaden auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist, der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der L&L GMBH die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern oder falls der Schaden auf die unsachgemäße Anwendung oder Umsetzung der im Rahmen der Leistungen oder in den Arbeitsunterlagen enthaltenen Empfehlungen durch den Auftraggeber zurückzuführen ist.
i.) Macht höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschlag, Epidemie) die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich,
ist eine Leistungspflicht des Auftragnehmers ausgeschlossen; bereits an den Auftragnehmer gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
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§ 8 Verzug und Höhere Gewalt
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a.) Falls die L&L GMBH bei der Erfüllung vertragsmäßiger Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer der L&L GMBH gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Kalenderwochen vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.
b.) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die L&L GMBH, die Erfüllung vertragsgemäßer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die der L&L GMBH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
§ 9 Verschwiegenheitspflicht
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Die L&L GMBH ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die der L&L GMBH nachweislich bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des Vertrages bekannt waren, von ihm nachweislich unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden.
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§ 10 Loyalitätsverpflichtung
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Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere die Abwerbung von Mitarbeitern, die im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit, ist zu unterlassen.
§ 11 Sonstige Tätigkeiten
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Dem Auftragnehmer steht es frei, für andere Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.
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§ 12 Schutzrechte Dritter
Im Falle der Überlassung von Vorlagen, Dokumentenmustern, Zeichnungen, Beschreibungen oder ähnlicher Vorlagen durch den Auftraggeber, ebenso wie im Falle der Kenntnisgabe vertraulicher Informationen, übernimmt der Auftraggeber Gewähr und Haftung dafür, dass die Kenntnisgabe an, bzw. die Bearbeitung durch die L&L GMBH keine Rechte Dritter verletzt.
§ 13 Aufbewahrung von Unterlagen
a.) Der L&L GMBH – im Original – überlassene Dokumente, Zeichnung, Klischees, Reinzeichnungen, Stempel, Fotovorlagen usw. werden von dieser sorgfältig behandelt und verwahrt. Die Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und ausschließlich auf dessen Rechnung und Gefahr.
b.) Soweit Objekte i.S.d. vorstehender Regelung zu Ziffer 12, lit. a. lediglich in Form von Kopien oder Ablichtungen überlassen werden; bzw. von der L&L GMBH selbst Kopien oder Ablichtungen dieser Objekte gefertigt werden, besteht ein Rückgaberecht des Auftraggebers nur, soweit dieser dies objektgegenständlich vor Kopienfertigung festgelegt hat.
c.) Eine etwaige Aufbewahrungspflicht der L&L GMBH gegenüber dem Auftraggeber für zurückbehaltene Gegenstände im Sinne obiger Regelungen erlischt spätestens 12 Monate nach Beendigung des Auftrags, soweit gesetzlich zulässig.
§ 14 Datenschutz
Datenschutz entsprechend der DSGVO ist für die L&L GMBH von großer Bedeutung. Etwaige Informationspflichten gemäß Art. 12 ff. DSGVO sind unter [Datenschutz] unter der Rubrik Datenschutz abrufbar.
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§ 15 Schlussbestimmung
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a.) Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit der L&L GMBH dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.
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b.) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
c.) Im Übrigen sind für die Durchführung des Auftrags die Berufsgrundsätze des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. maßgebend. Diese Berufsgrundsätze sind unter www.bdu.de/Berufsgrundsaetze.html abrufbar. Im Zweifel gehen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
d.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen ist der Geschäftssitz der L&L GMBH.
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e.) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen – mit Ausnahme von Auftragserweiterungen gemäß dieser Bedingungen – zu ihrer Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Eine stillschweigende Änderung des Auftrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausgeschlossen.
f.) Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen oder Teile dieser Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.